Angebot:Das Angebot der Firma Triumph-Terrassendach bezieht sich auf
Markisen, Terrassendächer, Pergolen und deren Zubehör und eventuelle
Montagerarbeiten. Im Angebot werden Details wie Bemusterung, Art der Stoffe,
Beschichtung, Höhe, Breite, Ausfall, Antriebe etc. beschrieben. Das Angebot
wird zum Auftrag, sobald der Kunde dieses unterschrieben, der Firma Triumph
zukommen lässt. Wurde ein Aufmaß Vorort angeboten, wird dieser nach
Auftragserteilung mit dem Kunden besprochen und terminiert.
Triumph-Terrassendach bietet Aufmaße und Montagen deutschlandweit an. Ist der
Kunde nicht in unserem Montagebereich wohnhaft, muss er uns auf seine
Verantwortung die Maße zukommen lassen. Dem schließt sich unsererseits die
Erstellung einer Zeichnung, mit nochmaliger genauer Auflistung des gewünschten
Produktumfanges und (gegebenenfalls) auszuführender Arbeiten an. Bei
Abweichungen zum eingangs erwähnten Angebots, wird dieses überarbeitet. Liegen
uns Vertrag und Zeichnung-Skizze unterschrieben bei getätigter Anzahlung (siehe
unten) vor, führt dieses zur Auslösung der Bestellung.
Bestellung:
Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller (siehe
Absatz Angebot). Nach der Bestätigung und dem Eingang der Anzahlung erfolgt die
Produktionsfreigabe im Werk. Mit der Bestellung einer Anlage bei
Triumph-Terrassendach, erlaubt uns der Kunde, die Registrierung in der
Firmenreferenzliste.
Zahlungsbedingungen:
Mit der Bestellung ohne Montage wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag für das Material, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Bei Bestellungen mit Montage wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag, bis auf 10% der Montagekosten, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Die restlichen Montagekosten müssen bei Übergabe (durch den Monteur / Montageleiter) erfolgen bzw. nachgewiesen werden. Ohne Zahlungsnachweis kann die Ware nicht entladen werden.
Bei Auswahl „Ich zahle den gesamten Betrag“ erhalten Sie 1% Skonto. Die Gesamtsumme ist bis zum, in der Auftragsbestätigung, aufgeführten Datum zu zahlen. Wir akzeptieren Vorkasse, und Online-Überweisung. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt bei Mängeln oder einer Reklamation mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von Triumph-Zaun aufzurechnen, soweit diese nicht von Triumph-Zaun anerkannt wurden. Berechtigte Reklamationen werden nach vollständiger Zahlung bearbeitet.
Nach
Eingang der Anzahlung vereinbaren wir mit Ihnen (wenn bestellt) den Termin zur
Vermessung und Beratung.Bei Produkten der Firma Weinor, erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der geplanten Lieferung, die Schlussrechnung für das Produkt. Diese muss spätestens eine Woche vor der Lieferung beglichen werden.
Sollten wir jedoch keinen Zahlungseingang bei uns verbuchen können, so wird dieser Liefertermin automatisch von Triumph Terrassendach storniert. Ein neuer Liefertermin erfolgt zwischen 7 bis 21 Werktagen.
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in 8 bis max. 20 Wochen nach Eingang der Anzahlung bzw. ab Bestätigung der letzten
Werkszeichnung. Für Terrassendächer mit Sonderbestellungen, kann sich die Lieferzeit zusätzlich verlängern. Wird die bestellte Ware- aus welchen Gründen
auch immer- nicht abgenommen, fallen ab der einundzwanzigsten Kalenderwoche, ab
Bestellung (wenn nicht anders vertraglich vereinbart), wöchentliche
Lagergebühr in Höhe von 98,- € brutto an! Drei bis vier Tage vor der
Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der
Lieferung informiert. Sollte der
Liefertermin aus welchen Gründen auch immer vom Kunden kurzfristig abgesagt
werden, so wird dem Kunden eine Aufwandspausche in Höhe von 490,- € Brutto
berechnet. Ein festgelegter
Liefertermin kann durch höhere Gewalt bis zu max. 7 Werktagen verschoben
werden. Der Kunde wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung
erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden. Die bestellten Waren ohne
Montage werden mit Unterstützung des LKW-Fahrers, durch den Empfänger entladen
und bis maximal 5 Meter auf das Grundstück der genannten Lieferadresse
verbracht. Die Entsorgung vom Verpackungsmaterial geht zu Lasten der Bauherrschaft. Der Lieferant und Triumph-Terrassendach übernehmen nach der
Entladung keine Haftung bei Diebstahl. Bei der Lieferung von Terrassendächern
mit bestellter Montage, liefern wir mit unserm Team und kümmern uns um die Entladung.
Bei der Lieferung von Terrassendächern ohne Montage, muss ein Kran,
Gabelstapler oder ähnliches Hilfsgerät zur Verfügung gestellt werden. Bei der
Lieferung von Terrassendächern mit Montage, liefern wir mit einem
Transportfahrzeug und eigenen Kran. Der Liefertermin ist nicht immer der
Montagebeginn. Ein eventueller Montagetermin wird separat mit dem Kunden
vereinbart. Das Material ist sofort auf Vollzähligkeit und offensichtliche
Transportschäden zu prüfen. Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder
einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich vom Fahrer und Empfänger
auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb 24 Stunden, bei verdeckten
Schäden, innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns per Mail zu melden. Eine
spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
Betriebsferien:
Die Firma Triumph Terrassendach, hat in den Ferien des jeweils laufenden Jahres Betriebsferien. Davon betroffen sind die Abteilungen der Logistik (Lieferungen) und der Montage. Während der Betriebsferien kann es zu Verzögerungen in der Lieferabfolge sowie den Montagetermin kommen. Diese sind wie Feiertage in der Berechnung der aufgeführten Lieferzeiten nicht zu berücksichtigen und können sich um diese entsprechend verlängern. Der Verkauf und dessen Beratung sowie der Service steht weiterhin zur Verfügung.
Montage:
Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen Stromanschluss und
einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung. Bei Montagebeginn mit
Betonarbeiten (1. Tag) werden den Technikern Leitungspläne über Medien, wie
Telekomkabel, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen etc. zur Verfügung gestellt. Stellt
der Kunde bzw. Auftraggeber diese nicht bereit, übernimmt der Auftraggeber die
volle Haftung für evtl. Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren. Die Demontage
von Altanlagen und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung von Erdaushub, alten
Fundamenten, Betonresten etc. gehört nicht zum Leistungsumfang, sofern dieses
nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Sind elektrische Antriebe oder
Zubehör im Angebot vorhanden, werden notwendige Kabel zum Bereich der Anlage
bzw. zu den Antrieben vom Auftraggeber oder einer von Ihm beauftragten Firma
verlegt. Bei der Montage einer Terrassenüberdachung mit Betonarbeiten bzw.
erstellen punktueller Fundamente, erwarten wir Bodenverhältnisse, ohne
Betonreste, alte Fundamente, Findlinge etc. berechnet (Bodengruppen 2 bis 4
nach DIN 18196).
Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente,
Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann die Montage abgebrochen werden. Nach
eingehender Beratung mit dem Kunden und dem Montageteam, wird ein neuer
Montagepreis festgesetzt.
Zur Montageleistung gehören: 1. Betonieren bzw. Aufschrauben aller Pfosten im Erdreich
bzw. die Verschraubung auf der Terrassenkonstruktion.
2. Montage aller Teile, die zu einer Markise oder einem
Terrassendach wie im Angebot beschrieben sind.
3. Einstellung Markisen/Dach/Antriebe/senkrechte Markisen/
bzw. Ausrichtung und gegebenenfalls elektrischer Anschluss.
4. Anschluss aller elektrischen Komponenten im Bereich der
Markise/Terrassendaches von Triumph-Terrassendach, sofern diese im Angebot
enthalten sind. Es werden weder elektrische Fremdfabrikate angeschlossen (z.
Bsp. Antriebe, Steuerungen. Module) noch vom Kunden bereitgestellte Zusatz
Komponente montiert! Der Anschluss der elektrischen Leitungen findet
ausschließlich im Bereich der Terrassenanlage und nicht im Hausinneren statt.
5.
Pflasterarbeiten-Terrassenplatten jeglicher Art sind kein Bestandteil der
Montage.
6. Die angebotenen Montagen für
Markisen oder Pergolen, sind ausschließlich für Terrassen oder Fenster im
Erdgeschossbereich kalkuliert. (Keine Balkone oder Terrassen ab dem 1. OG)
7. Für die Montage auf Balkonen
und Terrassen ab dem 1. OG und höher, sind separate Angebote einzufordern.
8. Für die Montage von Glasschiebewänden ist ein fester Untergrund ( bsp. Beton, Fliesen o.ä ) ohne Gefälle vom Auftraggeber oder einer Fachfirma herzustellen
9. Baugenehmigungen, Bauanzeigen,
Krandienste, Straßensperren oder ähnliches. sind bauseits zu klären und zu
stellen.
Der Verkäufer übernimmt – außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit – keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die bei der
Montage entstehen.
Hierzu zählen insbesondere: Beschädigungen von
Wandputzen, Leitungen bzw. Wasser- und Fallrohren, wenn der Kunde keine
Leitungspläne (§ 5 Abs. 2) zur Verfügung gestellt hat. Beschädigungen, wie
Bruch, Riss, Verschmutzungen und/oder Undichtigkeit, auf und an bauseitigen
Erzeugnissen, wie Garagen, Mauerwerken, Sockeln, Bodenplatten,
Terrassenplatten.
Wir erlauben
uns bei freistehende Terrassenüberdachungen, die vom Kunden nah an einer
Hauswand geplant sind, einen angemessenen Abstand zur Hausfassade herzustellen.
Der dadurch entstehende Lichtspalt ist bei Bedarf bauseits durch eine Fachfirma
( z.B. Dachdecker, Metallbauer ) oder vom Kunden selbst zu verschließen.
Fertigstellung und Übergabe:
In der Regel erfolgen mit dem zweiten Montagetermin die
Fertigstellung und damit die Übergabe der Anlage, mit gleichzeitiger Bezahlung
des Montagebetrages in bar oder per Überweisungsbeleg. Der Auftraggeber ist
verpflichtet bei dieser Übergabe anwesend zu sein, da die Bedienung vom
Montagemitarbeiter erklärt wird und eventuelle Beanstandungen geltend gemacht
werden können. Sollte der Auftraggeber diesen Termin nicht wahrnehmen können,
muss ein individueller Termin vereinbart werden, welcher als Zusatzleistung
gilt. Der Auftraggeber hat ansonsten die Möglichkeit, alle wichtigen
Informationen aus der Anleitung zu entnehmen.
Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht uns das
Recht zu, den beanstandeten Gegenstand (auch mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu
liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen. Optische Mängel werden nach DIN Norm
beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung
bewertet werden.
Selbstmontage:-wir empfehlen eine Montage mit der Pergola/Markise bei
uns zu buchen.
-die Montage der Pergola (bei Bestellung ohne Montage)
ist fachgerecht zu machen und nur durch
Fachpersonal mit elektrischen Kenntnissen
auszuführen.
-Bei einer falschen und nicht korrekten Montage ist Garantie-Verlust nicht ausgeschlossen!
Garantie: Triumph-Terrassendach gewährt den Kunden der ausgewählten
Sonnenschutzprodukten und deren Komponenten, auf sämtliche Teile, der in der am
Ende dieser Garantie Bedingungen aufgeführten Produktauflistung genannten
Produkte, eine Garantie von bis zu 7 Jahren*. Der Garantieanspruch bezieht sich
allein auf solche Mängel, die nachweislich auf einen Material-, Konstruktions-
oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Hierbei handelt es sich um eine
Beschaffenheitsgarantie. Soweit die Garantie den Abschluss und die Durchführung
eines Wartungsvertrages voraussetzt, ist dieses ebenso der Produktauflistung zu
entnehmen. Räumlich wird die Garantie beschränkt, auf den Gebrauch des
Kaufgegenstandes in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich.
Silikon-Wartungsfugen Nach der DIN 52460.
Silikonfugen sind „Wartungsfugen“
Wartungsfuge unterliegt nicht der Gewährleistung.
- 60 Monate: Auf Konstruktion, Lack, mechanische Elemente, Verbindungselemente und Gewebe (Opatex/Soltis/Copaco).
- 24 Monate: Auf ZIP-Rollos, Somfy-Antriebe, Teleco-Automatik, Linak-Motoren und Radiostrahler.
- 36 Monate: Auf LED-Spots.
Garantie Voraussetzungen: Der Garantieanspruch beginnt
mit der Anlieferung der Markise/Pergola beim Endkunden.
Garantie Leistungen werden jedoch nur dann erbracht, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Der Kunde muss Verbraucher sein. Dies ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
2. Die Überprüfung der Markise/Pergola gemäß
Produktauflistung auf Mängel durch den Endkunden nach der Anlieferung. Bei
sichtbaren Mängeln oder Mängel bei der Prüfung der Funktionsfähigkeit, sind
diese unverzüglich bis spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Lieferdatum zu
melden.
3. Ordnungsgemäße Montage einschließlich der Überprüfung der
bauspezifischen Verhältnisse vor Ort.
4. Im Schadensfall hat eine unverzügliche Schadensmeldung
des Kunden an den Triumph-Terrassendach in Textform zu erfolgen (z.B. per Post,
Telefax oder per E-Mail). Eine telefonische Schadensmeldung ist nicht
ausreichend.
Der Hersteller behält sich das gesetzlich vorgesehene
Recht zur Nachbesserung vor.
Bevor andere Abhilfemaßnahmen möglich sind, sind 3
Nachbesserungsversuche zulässig.
Die Mängelbeseitigung in der Garantie z.B. durch eine Reparatur
oder einer Ersatzlieferung, verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
Die Garantieleistung fehlerhafter Teile, auf die sich die
Garantieleistung des Herstellers bezieht, werden nach Wahl von
Triumph-Terrassendach, nach Möglichkeit repariert oder ersetzt.
Ersatz erfolgt nur gegen Rückgabe der ausgetauschten Teile,
die in das Eigentum von Triumph-Terrassendach übergehen.
Die Behebung garantiepflichtiger Mängel erfolgt ohne jede
Berechnung. Bei Ausschluss der Garantie und Gewährleistung, sind Ersatzteile
sowie Montageleistungen kostenpflichtig.
Garantie AusschlussVon der Garantie ausgeschlossen sind Verschleiß,
Schönheitsfehler wie z.B. Wickelfalten im Tuch (entsprechend des
Nichtfehlerkatalogs des Bundesverbandes Kunststoff- und Schwergewebekonfektion
e.V. Düsseldorf).
Branchenübliche Abweichungen von Farbe und Design,
witterungsbedingte Einfärbungen oder ähnliches sowie Knack- und Laufgeräusche,
die durch nicht regelmäßiges Ölen bzw. Reinigen der Markise verursacht werden.
Außerdem von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die
durch Verwendung fremder Bauteile, die nicht von der Firma Weinor stammen,
fehlerhafte Montage, unsachgemäße Bedienung oder unsachgemäßen Gebrauch von
Markisen/Pergolen gemäß nachstehender Produktauflistung entstanden sind (z.B.
bei Sturm, Schnee, Regen etc.).
Ausgeschlossen ist auch das Entstehen von Schäden, die auf
Filiformkorrosion (Wachstum fadenförmiger Korrosionsspuren unter einer
Lackschicht, das unter bestimmten Bedingungen von Feuchtigkeits- und
Elektrolytgehalt der Atmosphäre auftreten kann, z.B. in Küstenregionen) oder beim
Einsatz pulverbeschichteter Aluminiumteile zurückzuführen ist.
Erlöschen der Garantie Der Garantieanspruch erlischt bei Einbau fremder Ersatzteile
oder nach Reparaturen, die nicht von Triumph oder der Markisen-Hersteller
selbst durchgeführt wurden.
Garantie und gesetzliche Gewährleistung
Diese Herstellergarantie gilt neben der gesetzlichen oder
vertraglichen Gewährleistung, die Triumph-Terrassendach dem Kunden als
Verkäufer gewährt.
Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche Meinung.
Triumph-Terrassendach weist ausdrücklich darauf hin, dass
wir uns jegliche öffentliche Meinungsäußerung, egal ob positiv oder negativ,
auf öffentlichen Portalen verbieten. Unsachliche Werturteile und unwahre
Tatsachenbehauptungen, können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des
Betroffenen verletzen. Dieses ist grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V.
m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Darüber hinaus können Bewertungen das Recht des
Betroffenen, am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dieses
umfasst unter anderem den Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823
Abs. 1 BGB geschützt. Rufschädigende Bewertungen können den Gewerbebetrieb des
Betroffenen empfindlich schädigen, so dass auch hier Ansprüche des Betroffenen
bestehen können. Neben dem Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung kann auch
ein Schadensersatzanspruch gegen den Bewertenden bestehen, welcher sich bei der
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2
BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt. Der Geschäftspartner akzeptiert die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in diesem Sinne.
Sollte dieses Verletzt werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt
und eine Klage auf Schadensersatz gestellt werden.
Betrieb:
Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der Anlage
verantwortlich. Deshalb ist in regelmäßigen Abständen (je nach
Nutzungshäufigkeit und Einsatzgebiet, jedoch mindestens einmal jährlich) eine
Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen vorzunehmen (Inspektion), sonst
erlischt der Anspruch auf die Gewährleistung. Für jede elektrisch betriebene
Markise oder Dach, empfiehlt die Firma Triumph, eine jährliche Wartung.
Internet-Bestellung:
Wird Ware im Internet über unseren Shop bestellt, geht der
Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, sobald er nach Überprüfung seiner Daten
den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt. Eine Auftragsbestätigung wird
automatisch generiert und dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Die Bestellung
erfolgt unmittelbar beim Hersteller (siehe Absatz Angebot). Nach Zahlungseingang
der Anzahlung, erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk.
VIP Beratung
Bei der Beauftragung einer kostenpflichtigen VIP-Beratung,
wird der gezahlte Betrag bei einer Auftragsvergabe (für eine Pergola, Markise
oder ein ähnliches Sonnenschutzprodukt) vollständig verrechnet.
Bei einem Rücktritt von diesem Service seitens des
Auftraggebers, wird der berechnete Betrag weder erstattet noch gutgeschrieben.
Kündigung, Storno eines Auftrages:
Da es sich bei den Produkten von Triumph-Terrassendach um
keine Standardwaren handelt, gibt es kein Widerrufsrecht vom Vertrag.
Alle bestellten Waren werden speziell nach Maß, Farbe, Tuch
Auswahl und Ausstattung, also auf „Kundenwunsch“ angefertigt und passen
folglich auch in kein anderes Bauvorhaben!
Bei Nichtabnahme der Ware wird eine Vertragsstrafe in Höhe
von mindestens 50 % des vereinbarten Warenwertes festgelegt.
Streitbeilegung:
Die Firma Triumph-Terrassendach ist weder bereit noch
verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)
teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
"Gerichtsstandklausel nach § 38 Abs. 1 ZPOIst der Vertragspartner von Triumph Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so
ist 15834 Rangsdorf Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis