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Triumph Terrassendach
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Lagerverkauf

AGB

Angebot:
Das Angebot der Firma Triumph-Terrassendach bezieht sich auf Markisen, Terrassendächer, Pergolen und deren Zubehör und eventuelle Montagerarbeiten. Im Angebot werden Details wie Bemusterung, Art der Stoffe, Beschichtung, Höhe, Breite, Ausfall, Antriebe etc. beschrieben. Das Angebot wird zum Auftrag, sobald der Kunde dieses unterschrieben, der Firma Triumph zukommen lässt. Wurde ein Aufmaß Vorort angeboten, wird dieser nach Auftragserteilung mit dem Kunden besprochen und terminiert. Triumph-Terrassendach bietet Aufmaße und Montagen deutschlandweit an. Ist der Kunde nicht in unserem Montagebereich wohnhaft, muss er uns auf seine Verantwortung die Maße zukommen lassen. Dem schließt sich unsererseits die Erstellung einer Zeichnung, mit nochmaliger genauer Auflistung des gewünschten Produktumfanges und (gegebenenfalls) auszuführender Arbeiten an. Bei Abweichungen zum eingangs erwähnten Angebots, wird dieses überarbeitet. Liegen uns Vertrag und Zeichnung-Skizze unterschrieben bei getätigter Anzahlung (siehe unten) vor, führt dieses zur Auslösung der Bestellung.

Bestellung:
Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller (siehe Absatz Angebot). Nach der Bestätigung und dem Eingang der Anzahlung erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk. Mit der Bestellung einer Anlage bei Triumph-Terrassendach, erlaubt uns der Kunde, die Registrierung in der Firmenreferenzliste.

Zahlungsbedingungen:
Mit der Bestellung ohne Montage wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag für das Material, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Bei Bestellungen mit Montage  wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes (brutto) fällig. Der Restbetrag, bis auf 10% der Montagekosten, muss bei Bekanntgabe der Lieferung überwiesen werden. Die restlichen Montagekosten müssen bei Übergabe (durch den Monteur / Montageleiter) erfolgen bzw. nachgewiesen werden. Ohne Zahlungsnachweis kann die Ware nicht entladen werden.
Bei Auswahl „Ich zahle den gesamten Betrag“ erhalten Sie 1% Skonto. Die Gesamtsumme ist bis zum, in der Auftragsbestätigung, aufgeführten Datum zu zahlen. Wir akzeptieren Vorkasse, und Online-Überweisung. Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt bei Mängeln oder einer Reklamation mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von Triumph-Zaun aufzurechnen, soweit diese nicht von Triumph-Zaun anerkannt wurden. Berechtigte Reklamationen werden nach vollständiger Zahlung bearbeitet.

Nach Eingang der Anzahlung vereinbaren wir mit Ihnen (wenn bestellt) den Termin zur Vermessung und Beratung.

Bei Produkten der Firma Weinor, erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der geplanten Lieferung, die Schlussrechnung für das Produkt. Diese muss spätestens eine Woche vor der Lieferung beglichen werden.
Sollten wir jedoch keinen Zahlungseingang bei uns verbuchen können, so wird dieser Liefertermin automatisch von Triumph Terrassendach storniert. Ein neuer Liefertermin erfolgt zwischen 7 bis 21 Werktagen.

Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in 8 bis max. 20 Wochen nach Eingang der Anzahlung bzw. ab Bestätigung der letzten Werkszeichnung. Für Terrassendächer mit Sonderbestellungen, kann sich die Lieferzeit zusätzlich verlängern. Wird die bestellte Ware- aus welchen Gründen auch immer- nicht abgenommen, fallen ab der einundzwanzigsten Kalenderwoche, ab Bestellung (wenn nicht anders vertraglich vereinbart), wöchentliche Lagergebühr in Höhe von 98,- € brutto an! Drei bis vier Tage vor der Lieferung wird der Kunde über das Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der Lieferung informiert. Sollte der Liefertermin aus welchen Gründen auch immer vom Kunden kurzfristig abgesagt werden, so wird dem Kunden eine Aufwandspausche in Höhe von 490,- € Brutto berechnet. Ein festgelegter Liefertermin kann durch höhere Gewalt bis zu max. 7 Werktagen verschoben werden. Der Kunde wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Die Lieferung erfolgt zur angegebenen Lieferadresse des Kunden. Die bestellten Waren ohne Montage werden mit Unterstützung des LKW-Fahrers, durch den Empfänger entladen und bis maximal 5 Meter auf das Grundstück der genannten Lieferadresse verbracht. Die Entsorgung vom Verpackungsmaterial geht zu Lasten der Bauherrschaft. Der Lieferant und Triumph-Terrassendach übernehmen nach der Entladung keine Haftung bei Diebstahl. Bei der Lieferung von Terrassendächern mit bestellter Montage, liefern wir mit unserm Team und kümmern uns um die Entladung. Bei der Lieferung von Terrassendächern ohne Montage, muss ein Kran, Gabelstapler oder ähnliches Hilfsgerät zur Verfügung gestellt werden. Bei der Lieferung von Terrassendächern mit Montage, liefern wir mit einem Transportfahrzeug und eigenen Kran. Der Liefertermin ist nicht immer der Montagebeginn. Ein eventueller Montagetermin wird separat mit dem Kunden vereinbart. Das Material ist sofort auf Vollzähligkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Im Fall, dass das Material unvollständig ist oder einen Transportschaden aufweist, ist dies schriftlich vom Fahrer und Empfänger auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb 24 Stunden, bei verdeckten Schäden, innerhalb 48 Stunden nach Lieferung bei uns per Mail zu melden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen. 

Betriebsferien:
Die Firma Triumph Terrassendach, hat in den Ferien des jeweils laufenden Jahres Betriebsferien. Davon betroffen sind die Abteilungen der Logistik (Lieferungen) und der Montage. Während der Betriebsferien kann es zu Verzögerungen in der Lieferabfolge sowie den Montagetermin kommen. Diese sind wie Feiertage in der Berechnung der aufgeführten Lieferzeiten nicht zu berücksichtigen und können sich um diese entsprechend verlängern.   Der Verkauf und dessen Beratung sowie der Service steht weiterhin zur Verfügung.

Montage:

Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung. Bei Montagebeginn mit Betonarbeiten (1. Tag) werden den Technikern Leitungspläne über Medien, wie Telekomkabel, Wasser, Gas, Strom, Fernsehen etc. zur Verfügung gestellt. Stellt der Kunde bzw. Auftraggeber diese nicht bereit, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für evtl. Beschädigungen von Leitungen bzw. Rohren. Die Demontage von Altanlagen und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten etc. gehört nicht zum Leistungsumfang, sofern dieses nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Sind elektrische Antriebe oder Zubehör im Angebot vorhanden, werden notwendige Kabel zum Bereich der Anlage bzw. zu den Antrieben vom Auftraggeber oder einer von Ihm beauftragten Firma verlegt. Bei der Montage einer Terrassenüberdachung mit Betonarbeiten bzw. erstellen punktueller Fundamente, erwarten wir Bodenverhältnisse, ohne Betonreste, alte Fundamente, Findlinge etc. berechnet (Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN 18196). Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, kann die Montage abgebrochen werden. Nach eingehender Beratung mit dem Kunden und dem Montageteam, wird ein neuer Montagepreis festgesetzt.

Zur Montageleistung gehören:

1. Betonieren bzw. Aufschrauben aller Pfosten im Erdreich bzw. die Verschraubung auf der Terrassenkonstruktion.
2. Montage aller Teile, die zu einer Markise oder einem Terrassendach wie im Angebot beschrieben sind.
3. Einstellung Markisen/Dach/Antriebe/senkrechte Markisen/ bzw. Ausrichtung und gegebenenfalls elektrischer Anschluss.
4. Anschluss aller elektrischen Komponenten im Bereich der Markise/Terrassendaches von Triumph-Terrassendach, sofern diese im Angebot enthalten sind. Es werden weder elektrische Fremdfabrikate angeschlossen (z. Bsp. Antriebe, Steuerungen. Module) noch vom Kunden bereitgestellte Zusatz Komponente montiert! Der Anschluss der elektrischen Leitungen findet ausschließlich im Bereich der Terrassenanlage und nicht im Hausinneren statt.
5. Pflasterarbeiten-Terrassenplatten jeglicher Art sind kein Bestandteil der Montage.
6. Die angebotenen Montagen für Markisen oder Pergolen, sind ausschließlich für Terrassen oder Fenster im Erdgeschossbereich kalkuliert. (Keine Balkone oder Terrassen ab dem 1. OG)
7. Für die Montage auf Balkonen und Terrassen ab dem 1. OG und höher, sind separate Angebote einzufordern.  
8. Für die Montage von Glasschiebewänden ist ein fester Untergrund ( bsp. Beton, Fliesen o.ä ) ohne Gefälle vom Auftraggeber oder einer Fachfirma herzustellen
9. Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Krandienste, Straßensperren oder ähnliches. sind bauseits zu klären und zu stellen.  

Der Verkäufer übernimmt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die bei der Montage entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

Beschädigungen von Wandputzen, Leitungen bzw. Wasser- und Fallrohren, wenn der Kunde keine Leitungspläne (§ 5 Abs. 2) zur Verfügung gestellt hat. Beschädigungen, wie Bruch, Riss, Verschmutzungen und/oder Undichtigkeit, auf und an bauseitigen Erzeugnissen, wie Garagen, Mauerwerken, Sockeln, Bodenplatten, Terrassenplatten.

Wir erlauben uns bei freistehende Terrassenüberdachungen, die vom Kunden nah an einer Hauswand geplant sind, einen angemessenen Abstand zur Hausfassade herzustellen. Der dadurch entstehende Lichtspalt ist bei Bedarf bauseits durch eine Fachfirma ( z.B. Dachdecker, Metallbauer ) oder vom Kunden selbst zu verschließen.
 
Fertigstellung und Übergabe:
In der Regel erfolgen mit dem zweiten Montagetermin die Fertigstellung und damit die Übergabe der Anlage, mit gleichzeitiger Bezahlung des Montagebetrages in bar oder per Überweisungsbeleg. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei dieser Übergabe anwesend zu sein, da die Bedienung vom Montagemitarbeiter erklärt wird und eventuelle Beanstandungen geltend gemacht werden können. Sollte der Auftraggeber diesen Termin nicht wahrnehmen können, muss ein individueller Termin vereinbart werden, welcher als Zusatzleistung gilt. Der Auftraggeber hat ansonsten die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen aus der Anleitung zu entnehmen. Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht uns das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand (auch mehrmals) nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen. Optische Mängel werden nach DIN Norm beurteilt, wonach alle Mängel mit unbewaffnetem Auge aus 3 Meter Entfernung bewertet werden.

Selbstmontage:
-wir empfehlen eine Montage mit der Pergola/Markise bei uns zu buchen.
-die Montage der Pergola (bei Bestellung ohne Montage) ist fachgerecht zu machen und nur durch Fachpersonal mit elektrischen Kenntnissen auszuführen.
 
-Bei einer falschen und nicht korrekten Montage ist Garantie-Verlust nicht ausgeschlossen!


Garantie:
Triumph-Terrassendach gewährt den Kunden der ausgewählten Sonnenschutzprodukten und deren Komponenten, auf sämtliche Teile, der in der am Ende dieser Garantie Bedingungen aufgeführten Produktauflistung genannten Produkte, eine Garantie von bis zu 7 Jahren*. Der Garantieanspruch bezieht sich allein auf solche Mängel, die nachweislich auf einen Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Hierbei handelt es sich um eine Beschaffenheitsgarantie. Soweit die Garantie den Abschluss und die Durchführung eines Wartungsvertrages voraussetzt, ist dieses ebenso der Produktauflistung zu entnehmen. Räumlich wird die Garantie beschränkt, auf den Gebrauch des Kaufgegenstandes in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich.

Silikon-Wartungsfugen Nach der DIN 52460.
Silikonfugen sind „Wartungsfugen“ Wartungsfuge unterliegt nicht der Gewährleistung.
  • 60 Monate: Auf Konstruktion, Lack, mechanische Elemente, Verbindungselemente und Gewebe (Opatex/Soltis/Copaco).
  • 24 Monate: Auf ZIP-Rollos, Somfy-Antriebe, Teleco-Automatik, Linak-Motoren und Radiostrahler.
  • 36 Monate: Auf LED-Spots.
Garantie Voraussetzungen:
Der Garantieanspruch beginnt mit der Anlieferung der Markise/Pergola beim Endkunden.

Garantie Leistungen werden jedoch nur dann erbracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Kunde muss Verbraucher sein. Dies ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Die Überprüfung der Markise/Pergola gemäß Produktauflistung auf Mängel durch den Endkunden nach der Anlieferung. Bei sichtbaren Mängeln oder Mängel bei der Prüfung der Funktionsfähigkeit, sind diese unverzüglich bis spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Lieferdatum zu melden.
3. Ordnungsgemäße Montage einschließlich der Überprüfung der bauspezifischen Verhältnisse vor Ort.
4. Im Schadensfall hat eine unverzügliche Schadensmeldung des Kunden an den Triumph-Terrassendach in Textform zu erfolgen (z.B. per Post, Telefax oder per E-Mail). Eine telefonische Schadensmeldung ist nicht ausreichend.  Der Hersteller behält sich das gesetzlich vorgesehene Recht zur Nachbesserung vor. Bevor andere Abhilfemaßnahmen möglich sind, sind 3 Nachbesserungsversuche zulässig. Die Mängelbeseitigung in der Garantie z.B. durch eine Reparatur oder einer Ersatzlieferung, verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht. Die Garantieleistung fehlerhafter Teile, auf die sich die Garantieleistung des Herstellers bezieht, werden nach Wahl von Triumph-Terrassendach, nach Möglichkeit repariert oder ersetzt. Ersatz erfolgt nur gegen Rückgabe der ausgetauschten Teile, die in das Eigentum von Triumph-Terrassendach übergehen. Die Behebung garantiepflichtiger Mängel erfolgt ohne jede Berechnung. Bei Ausschluss der Garantie und Gewährleistung, sind Ersatzteile sowie Montageleistungen kostenpflichtig.

Garantie Ausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleiß, Schönheitsfehler wie z.B. Wickelfalten im Tuch (entsprechend des Nichtfehlerkatalogs des Bundesverbandes Kunststoff- und Schwergewebekonfektion e.V. Düsseldorf). Branchenübliche Abweichungen von Farbe und Design, witterungsbedingte Einfärbungen oder ähnliches sowie Knack- und Laufgeräusche, die durch nicht regelmäßiges Ölen bzw. Reinigen der Markise verursacht werden. Außerdem von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die durch Verwendung fremder Bauteile, die nicht von der Firma Weinor stammen, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Bedienung oder unsachgemäßen Gebrauch von Markisen/Pergolen gemäß nachstehender Produktauflistung entstanden sind (z.B. bei Sturm, Schnee, Regen etc.). Ausgeschlossen ist auch das Entstehen von Schäden, die auf Filiformkorrosion (Wachstum fadenförmiger Korrosionsspuren unter einer Lackschicht, das unter bestimmten Bedingungen von Feuchtigkeits- und Elektrolytgehalt der Atmosphäre auftreten kann, z.B. in Küstenregionen) oder beim Einsatz pulverbeschichteter Aluminiumteile zurückzuführen ist.

Erlöschen der Garantie
 Der Garantieanspruch erlischt bei Einbau fremder Ersatzteile oder nach Reparaturen, die nicht von Triumph oder der Markisen-Hersteller selbst durchgeführt wurden.

Garantie und gesetzliche Gewährleistung
Diese Herstellergarantie gilt neben der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung, die Triumph-Terrassendach dem Kunden als Verkäufer gewährt.

Bewertungen, Beschreibungen, Öffentliche Meinung.
Triumph-Terrassendach weist ausdrücklich darauf hin, dass wir uns jegliche öffentliche Meinungsäußerung, egal ob positiv oder negativ, auf öffentlichen Portalen verbieten. Unsachliche Werturteile und unwahre Tatsachenbehauptungen, können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dieses ist grundrechtlich durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Darüber hinaus können Bewertungen das Recht des Betroffenen, am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen. Dieses umfasst unter anderem den Kundenstamm eines Unternehmens und ist durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt. Rufschädigende Bewertungen können den Gewerbebetrieb des Betroffenen empfindlich schädigen, so dass auch hier Ansprüche des Betroffenen bestehen können. Neben dem Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung kann auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Bewertenden bestehen, welcher sich bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff StGB ergibt. Der Geschäftspartner akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren in diesem Sinne. Sollte dieses Verletzt werden, können Vertragsstrafen bis zu 5000,- € verhängt und eine Klage auf Schadensersatz gestellt werden.

Betrieb:
Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich. Deshalb ist in regelmäßigen Abständen (je nach Nutzungshäufigkeit und Einsatzgebiet, jedoch mindestens einmal jährlich) eine Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen vorzunehmen (Inspektion), sonst erlischt der Anspruch auf die Gewährleistung. Für jede elektrisch betriebene Markise oder Dach, empfiehlt die Firma Triumph, eine jährliche Wartung.

Internet-Bestellung:
Wird Ware im Internet über unseren Shop bestellt, geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, sobald er nach Überprüfung seiner Daten den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt. Eine Auftragsbestätigung wird automatisch generiert und dem Kunden per E-Mail zugeschickt. Die Bestellung erfolgt unmittelbar beim Hersteller (siehe Absatz Angebot). Nach Zahlungseingang der Anzahlung, erfolgt die Produktionsfreigabe im Werk.

VIP Beratung

Bei der Beauftragung einer kostenpflichtigen VIP-Beratung, wird der gezahlte Betrag bei einer Auftragsvergabe (für eine Pergola, Markise oder ein ähnliches Sonnenschutzprodukt) vollständig verrechnet. Bei einem Rücktritt von diesem Service seitens des Auftraggebers, wird der berechnete Betrag weder erstattet noch gutgeschrieben.

Kündigung, Storno eines Auftrages:
Da es sich bei den Produkten von Triumph-Terrassendach um keine Standardwaren handelt, gibt es kein Widerrufsrecht vom Vertrag. Alle bestellten Waren werden speziell nach Maß, Farbe, Tuch Auswahl und Ausstattung, also auf „Kundenwunsch“ angefertigt und passen folglich auch in kein anderes Bauvorhaben! Bei Nichtabnahme der Ware wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Warenwertes festgelegt.

Streitbeilegung:
Die Firma Triumph-Terrassendach ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB) teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

"Gerichtsstandklausel nach § 38 Abs. 1 ZPO
Ist der Vertragspartner von Triumph Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist 15834 Rangsdorf Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis

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